
Mittwoch, 17.03.2010
(1) Pressehof erbringt seine Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Pressehof schriftlich bestätigt werden. Stillschweigen von Pressehof gegenüber den AGB eines Auftraggebers gilt in keinem Fall als Zustimmung.
(2) Pressehof behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderungen bzw. der Zustellung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird.
(1) Bei Pressehof reichen Unternehmen, Freiberufler, Organisationen, Vereine, Einzelpersonen und andere Pressemitteilungen zur Veröffentlichung ein. Diese erfolgt nach eingehender Prüfung durch Pressehof.
(2) Ein Recht auf Veröffentlichung eingereichter Pressemitteilungen besteht nicht.
(3) Pressehof behält sich das Recht vor, eingereichte Pressemitteilungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen.
(4) Mit dem Einstellen von Inhalten versichert der Nutzer, dass die eingereichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrechte verstoßen.
(5) Die inhaltliche und technische Korrektheit eingestellter Pressemitteilungen ist grundsätzlich durch den Nutzer von Pressehof zu prüfen. Hierzu ist die in die Veröffentlichungsprozedur integrierte Vorschaufunktion zu nutzen.
(6) Mit dem Einstellen von Inhalten gewährt der Nutzer dem Betreiber von Pressehof das weltweite und uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an den eingestellten Inhalten.
(7) Der Betreiber von Pressehof übernimmt keinerlei Verantwortung für die in den Pressemitteilungen eingestellten Inhalte und Informationen.
(8) Haftungsansprüche für Schäden, die durch die Benutzung der Inhalte von Pressehof entstehen, werden grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden seitens Pressehof vorliegt.
(9) Der Betreiber von Pressehof behält sich das Recht vor, diese Website oder Teile davon jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern, zu erweitern oder zu löschen.
(1) Alle innerhalb dieser Website angezeigten Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
(1) Der Betreiber von Pressehof gewährt bis aus Widerruf das Recht zur kostenlosen und nicht-kommerziellen Nutzung (kopieren, weiterverwerten und abdrucken) der eingestellten Inhalte.
(2) Die kommerzielle Nutzung der auf Pressehof bereitgestellten Inhalte muss grundsätzlich durch Pressehof genehmigt werden.
(3) Sowohl für die nicht-kommerzielle als auch die kommerzielle Nutzung von Inhalten dieser Website gilt, dass der jeweilige Inhalt als von Pressehof stammend kenntlich zu machen ist. Online ist hierzu ein direkter Link ohne nofollow-Attribut auf den jeweiligen Artikel zu setzen. In Printmedien ist Pressehof als Quelle zu nennen.
(4) Zuwiderhandlungen werden ohne Ankündigung rechtlich verfolgt.
(1) Im Laufe der Registrierung auf Pressehof werden persönliche Daten erhoben und gespeichert. Diese Daten werden zum reibunglosen Betrieb der Internetplattform sowie für Rückfragen an die Ersteller der Pressemitteilungen benötigt.
(2) Besuche und Seitenaufrufe innerhalb des Pressehofes werden für statistische Auswertungen erfasst. Dies erfolgt jederzeit anonym.
(3) Auch bei registrierten und angemeldeten Benutzern wird keinerlei Personalisierung (Verbindung von Personendaten mit Nutzerverhalten) vorgenommen. Ausnahme ist hierbei die Protokollierung des jeweiligen Anmeldedatums. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen. Benutzer erhalten nach jeder neuen Anmeldung eine kurze Information zu ihrem letzten Besuch mit Anmeldung. Die Erkennung einer eventuell unberechtigten Nutzung des Kontos soll damit erleichtert werden.
(4) Die gespeicherten persönlichen Daten werden weder an Dritte weitergegeben, verkauft oder für andere Zwecke missbraucht.
(5) Pressehof greift auf Drittanbieter zurück, um Anzeigen innerhalb des Portales zu schalten. Diese Unternehmen nutzen möglicherweise Informationen (dies schließt nicht Namen, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein) zu Besuchen dieser und anderer Websites, damit Anzeigen zu Produkten und Diensten geschaltet werden können, die für den Besucher interessant sind.
(1) Bei Pressehof eingestellte Pressemitteilungen können über die Systeme von Kooperationspartnern kostenpflichtig versendet werden.
(2) Mit Auswahl der Versandoption beim Veröffentlichen erklärt der Einsteller der Pressemitteilung verbindlich seine Zustimmung zu Versand und Berechnung der Dienstleistung.
(3) Sobald die Pressemitteilung an den oder die Kooperationspartner übermittelt wurde, ist keinerlei Änderung des Inhaltes mehr möglich.
(4) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik und andere Störungen entbinden Pressehof von der Verpflichtung zur Übermittlung der zu versendenden Pressemitteilung an den oder die Kooperationspartner.
(1) Presseversand-Pakete sind im Voraus zahlbar. Die nachträgliche Rückerstattung von Zahlungen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
(2) Die mit einem Presseversand-Paket im Voraus bezahlten Presseversendungen über Kooperationspartner von Pressehof sind innerhalb der Website pressehof.de zeitlich unbegrenzt nutzbar.
(3) Presseversand-Pakete werden nach dem Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto durch Pressehof aktiviert. Presseversand-Pakete können erst nach der Aktivierung genutzt werden.
(4) Pressehof haftet nicht für höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder andere Störungen. Dies gilt für Website und Dienste von Pressehof sowie für Websites, Dienstleistungen und andere technische Systeme von Kooperationspartnern.
(5) Pressehof haftet in keinem Fall für die Beendigung von für den Presseversand notwendigen Diensten oder Dienstleistungen von Kooperationspartnern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand: 15. April 2009
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