
Sonntag, 01.08.2010
Kategorie:
Vermischtes
- Land:
Deutschland
- Region:
Regensburg
- Stadt / Ort:
Regensburg
Pressemitteilung:
Thomas Trepnau
15.11.2009
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Regensburg - Bei den meisten Mietverhältnissen entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr und endet für diese am 31.12. Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2008 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen.
Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter
Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen von Betriebskosten haben. „Versäumt der Vermieter diese wichtige Frist ist der Mieter fein raus.“, so Thomas Trepnau der bundesweit bekannte Fachbuchautor.
Klarer Vorteil für den Mieter, wenn die Frist nicht eingehalten wird
Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des Mieters, muss sie der Mieter nicht mehr bezahlen, wenn er die Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist erhalten hat. Für den Fall, dass die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter ausweist, muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen. Auch, wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht.
Noch ist es nicht zu spät
„Jeder Vermieter kann die Betriebskostenabrechnung für 2008 noch zügig erstellen. Wie das geht“, so Thomas Trepnau, „steht in meinem Vermieter-Ratgeber 'Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete'“. Dort ist genau und für jeden Vermieter leicht nachvollziehbar beschrieben, was jetzt zu tun ist.
Alle umlagefähigen Kosten berücksichtigen und nichts verschenken
Vermieter schaden sich mit Abrechnungsfehlern oft selbst. Viele Vermieter wissen nicht genau, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und verschenken so Geld ohne es zu wissen.
Auf 136 Seiten Abrechnungstipps
„Solche Fehler sind leicht zu vermeiden. Befolgen Sie einfach Schritt für Schritt die Empfehlungen in meinem Buch.“ Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat Hunderte von Seminaren für Vermieter durchgeführt. Unterschiedlichste Fälle wurden dort diskutiert und sind in sein Buch eingeflossen.
Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber-Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Thomas Trepnau ist Diplom-Immobilienwirt (DIA) und war fast 20 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig. Auch als Hausverwalter. Auch heute ist er noch Vermieter. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt.
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
www.trepnau.net
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